1 Reifenhersteller (Marke)
2 Profilbezeichnung/Reifentyp
12 Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter
13 Tragfähigkeit
Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und Reifentyp (2).